Klare Hinweise auf Verpackungen homöopathischer Mittel, gleiche Wirksamkeitsnachweise wie bei konventionellen Arzneimitteln, Ende der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen.
Die Sonderrechte der „besonderen Therapierichtungen“ im deutschen Arzneimittelgesetz entbehren jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. In keiner einzigen unabhängigen Studie konnte die Wirkung homöopathischer Arzneien über den Placebo-Effekt hinaus nachgewiesen werden.
Wir fordern: 1. Homöopathische Mittel ohne therapeutische Indikation tragen den Hinweis „Kein zugelassenes Arzneimittel. Wirkt nicht über den Placebo-Effekt hinaus.“ 2. Mittel mit therapeutischer Indikation müssen dieselben Wirksamkeitsnachweise erbringen wie konventionelle Arzneimittel. 3. Die Finanzierung homöopathischer Therapien durch gesetzliche Krankenkassen wird beendet.
Durch klare Informationen und ein Ende des „Binnenkonsens“ schützen wir die Bürger vor Scheintherapien und wahren gleichzeitig ihre persönliche Freiheit.