Innen und Recht

Elektronische Aufenthaltsüberwachung ausbauen!

Beschlossen Antragsteller: KV Euskirchen, KV Düren, KV Aachen-Land Datum: 28.04.2026

Erweiterung des § 34 c PolG NRW: Elektronische Fußfesseln statt Untersuchungshaft oder Ersatzfreiheitsstrafe – insbesondere bei Ersttätern mit guter Resozialisierungsaussicht.

In NRW werden derzeit nur sieben Personen mit elektronischen Fußfesseln überwacht. Andere Staaten machen davon weit umfassender Gebrauch – mit messbaren Vorteilen für die Resozialisierung.

Wir fordern, Untersuchungshaft und Ersatzfreiheitsstrafen wo möglich durch Hausarrest mit elektronischer Aufenthaltsüberwachung zu ersetzen. Bei vielversprechender Resozialisierungsaussicht – insbesondere bei Ersttätern – soll auch bei regulären Haftstrafen eine Ersetzung ermöglicht werden. Eine vollständige Ersetzung des Strafvollzugs ist nicht angedacht; es gilt die Einzelfallbewertung.

Studien des Max-Planck-Instituts zeigen: Hausarrest verbessert die Resozialisierung und vermeidet die typischen Prisonisierungseffekte des Haftvollzugs. Als liberale Jugendorganisation, die für einen resozialisierungsorientierten Rechtsstaat einsteht, müssen wir neuartige Ansätze zulassen.