Einführung einer „digitalen Betriebsstätte in Deutschland“, um auch nur digital tätige Unternehmen fair zu besteuern – und damit ein Ende der Steuervermeidung internationaler Digitalkonzerne.
Internationale Digitalkonzerne erbringen einen großen Teil ihrer Wirtschaftsleistung in Deutschland, tragen aber einen unverhältnismäßig geringen Anteil an den Ertragsteuern. Das verletzt den Grundsatz der Steuergerechtigkeit und gefährdet die Integrität des Rechtsstaats.
Wir schlagen daher das Rechtskonstrukt einer „digitalen Betriebsstätte in Deutschland“ vor: Erbringt ein Unternehmen mit Verbrauchern oder Unternehmern in Deutschland überwiegend digitale Dienstleistungen oder handelt es Waren über eine digitale Plattform mit Lieferadresse in Deutschland, muss die Einrichtung einer digitalen Betriebsstätte angezeigt und ein Betriebsstättenleiter benannt werden.
Die bestehenden Zins- und Lizenzschranken sind nachzuschärfen: Innerhalb von Konzernen dürfen Lizenzgebühren nur in Höhe der angefallenen Entwicklungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Wir lehnen sowohl die „Digital Services Tax“ als auch die „Unitary Taxation“ ab.