Innen und Recht

Ein Streikrecht mit Verstand!

Angenommen Antragsteller: Erik Prümer Datum: 11.02.2026

Waffengleichheit zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft, Auflösung der Tarifeinheit und Mindestversorgung bei Streiks in kritischer Infrastruktur.

Die jüngsten Streikeskapaden der GDL haben gezeigt: Das aktuelle Streikrecht lässt Gewerkschaften freie Hand, richtet enormen wirtschaftlichen Schaden an und gefährdet die Verkehrswende.

Wir fordern Waffengleichheit: Unentschuldigtes Nichterscheinen ist Vertragsbruch – Arbeitgeber sollen darauf mit Kündigung reagieren dürfen, sofern während der Arbeitszeit gestreikt wird.

Wir wollen die Tarifeinheit auflösen und mehr Wettbewerb der Gewerkschaften zulassen. Bei einem Gewerkschaftswechsel gilt der neue Tarifvertrag erst nach mindestens 6 Monaten und einem neuen Abschluss.

In kritischer Infrastruktur (insbesondere Schienenverkehr) sollen Streiks nur noch zulässig sein, wenn eine Mindestversorgung sichergestellt ist – analog zur Situation in Krankenhäusern.